Gewaltschutzkonzept

Grundsätzliches und Entsehung

 „Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren.“ (aus der Präambel des Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche der Pfalz)

Das entspricht uneingeschränkt unserer Kultur und unserem Leitbild als Betreuungsverein Ludwigshafen im Diakonischen Werk Pfalz e.V. .
Deswegen sehen auch wir uns in der Verpflichtung, das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt umzusetzen. Essentiell dafür ist die Existenz eines institutionellen Schutzkonzeptes, nicht weniger wichtig ist allerdings der Weg, der dorthin führt.

Die Erstellung eines solchen Schutzkonzeptes ist als Prozess zu verstehen, der nicht nur das „Endprodukt“ eines fertigen Schutzkonzeptes zum Ziel hat, sondern durch die intensive Beschäftigung mit dem Thema Gewalt im Allgemeinen und sexueller Gewalt im Speziellen zu einer Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Verein beigetragen hat und weiterhin beiträgt.

Die bei uns kontinuierlich laufende Qualitätsentwicklung bot den passenden Rahmen hierfür. 
Beginnend mit einer Basisschulung zum Thema erfolgte anschließend eine Risikoanalyse unter Begleitung einer externen Beraterin. Diese Analyse bildete die Grundlage für die weiteren Bausteine des Schutzkonzepts, bestehend aus einem Verhaltenskodex, einer von allen Mitarbeitenden zu unterzeichnenden Selbstverpflichtungserklärung und einem Interventionsplan.
Für die Erstellung des Konzepts waren über den Zeitraum von zwei Jahren mehrere Teambesprechungen notwendig, was den prozesshaften Charakter der Erstellung unterstreicht.

Die Überprüfung dieser Instrumente sowie ggf. deren Anpassung/Weiterentwicklung erfolgt, indem dies in mindestens einer Teamsitzung jährlich auf der Tagesordnung steht.  

Die Ergebnisse schlagen sich in den im Folgenden verlinkten Dokumenten nieder :


Dokumente, Beschwerdewege und weitere Informationen

 

Verhaltenskodex

Selbstverpflichtungserklärung

Interventionsplan

Die Grundlage dafür ist das Gesetz zum "Schutz vor sexualisierter Gewalt", zu finden hier.

 

Das Diakonische Werk hat für alle Betroffenen eine Ansprechstelle eingerichtet, die ihr Anliegen auf Wunsch auch vertraulich behandelt.

Die Ansprechpartnerin, Kornelia Hmielorz, ist auch Teil unseres Interventionsteams, sofern sich bei uns eine Notwendigkeit für dessen Tätigwerden ergäbe.
Sie ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 10 bis 15 Uhr telefonisch unter 06232 664-201 oder per E-Mail an kornelia.hmielorz@diakonie-pfalz.de.

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung der Seite Anregungen und Beschwerden auf dieser Homepage.

Weitere Informationen auf der Seite "Aktiv gegen sexuelle Gewalt" des Diakonischen Werks (hier.)